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In den letzten Jahren sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
immer mehr gekürzt worden.
Beispielhaft hierfür sind:
Zuzahlungen im Krankenhaus
Kürzungen oder Streichung von Leistungen für Zahnersatz
Kürzungen bei Krankentagegeldzahlungen
Kürzungen bei Sehhilfen
Zuzahlungen bei Arzneimittel
Zuzahlungen bei Heilmittel (Massagen, Fango, usw.) oder
fehlender Versicherungsschutz im Ausland (z.B. Auslandskrankenversicherung)
Kann jeder eine Krankenzusatzversicherung abschließen?
Die privaten Krankenversicherer verlangen auch für die Beantragung einer
Krankenzusatzversicherung einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand.
Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen, z. B. nach Erkrankung in den letzten
Jahren, Unfällen, Zahnbehandlungen und Kuren gestellt. Der Versicherer kann
einen Beitragszuschlag für schwerwiegende sowie noch nicht ausgeheilte Erkrankungen
verlangen, einzelne Erkrankungen ganz vom Versicherungsschutz ausschließen
oder Ihren gestellten Antrag komplett ablehnen. Da nicht jede Versicherungsgesellschaft
die Risiken gleich beurteilt, lohnt sich ein Vergleich.
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