Betriebliche Altersvorsorge

Die zweite Säule der Altersvorsorge blickt bereits
auf über 150 Jahre erfolgreiche Vergangenheit zurück.



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Mit ihrer über 150 Jahre langen Geschichte stellt die betriebliche Altersversorgung nicht nur einen festen Bestandteil der deutschen Alterssicherung dar, sondern besitzt sogar eine längere Tradition als die gesetzliche Rentenversicherung GRV.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind.

Neben der klassischen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung haben Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, so dass sie aus eigenen Mitteln eine betriebliche Altersversorgung aufbauen können. Durch dieses neue Fördermodell sind Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und einen Pensionsfonds förderungsfähig, soweit beim Arbeitnehmer eine individuelle Versteuerung mit Beitragszahlung zur Sozialversicherung erfolgt.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

1. Betriebsrente
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen, in der Regel eine monatliche Betriebsrente.

2. Unterstützungskassen
Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, entweder von ihm selbst finanziert oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.

3. Pensionsfonds
Pensionsfonds bieten ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung. Die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden, so dass die Chance auf höhere Renditen besteht.

4. Pensionskassen
Pensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen. Bei einem Firmenwechsel kann der Arbeitnehmer die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen.

5. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab. Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden. Bietet der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung.







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